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Satzungen und Verordnungen

Die Gemeinde kann in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (eigener Wirkungskreises) durch Satzungen verbindliche Regeln festlegen. Dies ergibt sich aus der bayerischen Gemeindeordnung. Diese Satzungen sind allgemeinverbindlich und richten sich an alle Gemeindebürger. Diese Satzungen können auch gerichtlich überprüft werden. Daneben besteht die Möglichkeit durch Verordnungen allgemein verbindliche Anordnungen an die Gemeindebürger zu richten. Dies geschieht meist in Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Hierzu ist aber eine besondere staatliche Ermächtigung erforderlich.
Satzung / Verordnung
Rechtsstand
PDF-Datei
Abstandsflächensatzung
15.09.2021
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
01.01.2022
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
01.01.2022
Gestaltungssatzung
01.04.2023
Hundesteuersatzung
01.01.2022
Hebesatzung
01.01.2025
Verordnung über das freie Herumlaufen von großen Hunden und Kampfhunden
01.01.2011
Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen
01.12.2024
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen
01.12.2024
Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
01.01.2013
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
01.03.2018
Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen
08.11.2002
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
01.03.2021
Weitere Satzungen können Sie zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus beim Geschäftsleiter in Zimmer 5 einsehen
Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
01.11.2011
Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage
01.02.2006
Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
01.01.2002