Katastrophenschutz: Landesweit einheitlicher Sirenenprobealarm

Katastrophenschutz: Landesweit einheitlicher Sirenenprobealarm

Der Landkreis Günzburg beteiligt sich am Donnerstag, 12. März 2026, gegen 11:00 Uhr, an einem landesweit einheitlichen Sirenen-Probealarm im Katastrophenschutz.
Gegen 11:00 Uhr wird im gesamten Landkreisgebiet das Warnsignal „1-minütiger Heulton“ zur Warnung der Bevölkerung, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.
Zusätzlich wird gegen 11:30 Uhr das Entwarnsignal „1-minütiger Dauerton“, ein gleichbleibender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.

Hinweis: Dieses Signal kann nur von bereits ertüchtigten Anlagen wiedergegeben werden und wird daher nicht im gesamten Landkreisgebiet zu hören sein.

Die Sirenen werden digital alarmiert. Die Alarmierung der bisher noch nicht umgerüsteten analogen Sirenen findet im Anschluss statt. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen und es kann in manchen Gebieten vorkommen, dass Sirenen zweimal ausgelöst und daher auch zweimal in kurzen Abständen zu hören sein werden.
Für Sirenensignale gilt:

  • Auf- und abschwellender Ton (1 Minute) bedeutet: „Es besteht eine Gefahr. Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen und Meldungen in weiteren Warnmedien (z.B. NINA-App)“
  • Dauerton (1 Minute) bedeutet: „Entwarnung, die Gefahr besteht nicht mehr.“

 

Zusätzlich zur Sirenentestung werden bayernweit Warnmeldung über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS (z. B. NINA-App, KATWARN, BIWAPP etc.). Eine Auslösung der Warn-Apps erfolgt durch die Regierung von Schwaben sowie zeitversetzt zusätzlich durch die Kreisverwaltungsbehörde. Es wird bei Nutzerinnen und Nutzern von Warn-Apps daher zu einer Doppelmeldung kommen.
Weiterhin wird durch die Regierung von Schwaben ein Cell Broadcast ausgelöst. Cell Broadcast ist ein Mobilfunkdienst, mit dem Warnnachrichten direkt auf das Handy oder Smartphone geschickt werden können, unabhängig von Apps.

Das Sirenensignal Warnung der Bevölkerung kann über die Homepage des Landkreises Günzburg HIER angehört werden.

Textquelle:     Landratsamt Günzburg