Wenn Sie also planen in unserem Gemeindegebiet ein Gebäude zu errichten müssen die Anträge mit Ausnahme von Genehmigungsfreistellungsanträgen (Sie bauen, wie es im Bebauungsplan steht), sog. isolierten Abweichungen und Befreiungen von gemeindlichen Satzungen und bei Abbruchanzeigen, immer beim Landratsamt Günzburg eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu stellt der Landkreis Günzburg als Untere Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung >>HIER KLICKEN<<
Wir als Gemeinde werden aber weiter am Verfahren beteiligt und können unsere Belange vorbringen.
Gemeinde Ursberg
Prämonstratenserstr. 20
86513 Ursberg
Unsere Öffnungzeiten:
Montag – Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
© Copyright 2024 by www.ursberg.de