Die Wohnungsgeberbestätigung, auch Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbescheinigung genannt, dient dazu seitens des Vermieters gegenüber dem Einwohnermeldeamt anzuzeigen, wer zu welchem Termin in die von Ihnen vermietete Wohnung eingezogen ist. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem § 19 des Bundesmeldegesetzes.
Kosten- und Gebuhrenverzeichnis
Kosten- und Gebuhrenverzeichnis
siehe Gebührentabelle
Gemeinde Ursberg
Prämonstratenserstr. 20
86513 Ursberg
Unsere Öffnungzeiten:
Montag – Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
© Copyright 2024 by www.ursberg.de