Die Wohnungsgeberbestätigung, auch Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbescheinigung genannt, dient dazu seitens des Vermieters gegenüber dem Einwohnermeldeamt anzuzeigen, wer zu welchem Termin in die von Ihnen vermietete Wohnung eingezogen ist. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem § 19 des Bundesmeldegesetzes.
Kosten- und Gebuhrenverzeichnis
Kosten- und Gebuhrenverzeichnis
Laut Gebührentabelle für Gemeinden bzw. jeweiligen Gebührenverordnungen | Rechtsstand: 1. Mai 2025
siehe Gebührentabelle
Gemeinde Ursberg
Prämonstratenserstr. 20
86513 Ursberg
Unsere Öffnungzeiten:
Montag – Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
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sowie nach telefonischer Vereinbarung
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