Neue Gebühren für Personalausweise ab 07. Februar 2026

Neue Gebühren für Personalausweise ab 07. Februar 2026

Der Bundesrat hat am 30. Januar der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen zugestimmt. Mit dieser Verordnung werden insbesondere Anpassungen im Gebührenbereich vorgenommen, um eine weiterhin kostendeckende Aufgabenerfüllung sicherzustellen.
Anpassung der Gebühren für Personalausweise
Zum 7. Februar 2026 tritt eine Neuregelung der Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen in Kraft. Die Gebühr wird wie folgt angepasst:
46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Die Gebührenerhöhung ist erforderlich, da sowohl beim Ausweishersteller als auch bei den ausstellenden Behörden in den vergangenen Jahren erhebliche Kostensteigerungen zu verzeichnen waren.

 

 

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