29.08.2025 – Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe von Daten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen.
13.08.2025 – Bekanntmachung über die Änderung der Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen.
Mit Beschluss vom 04. August 2025 hat der Gemeinderat Ursberg die Änderung der Rechtsverordnung beschlossen.
Die Verordnung liegt im Rathaus der Gemeinde Ursberg, Prämonstratenserstr. 20, 86513 Ursberg bei der Geschäftsleitung, Zimmer 5, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Gemeinde Ursberg
Prämonstratenserstr. 20
86513 Ursberg
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