Verordnung
über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden
(Hundehaltungsverordnung)
vom 19. April 2010
Aufgrund von Art. 18 Abs. 1 und 3 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes – LStVG – (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. April 2010 (GVBl. S 169) erlässt die Gemeinde Ursberg folgende
Verordnung:
§ 1
(1) Kampfhunde (§ 2 Abs. 1) und große Hunde (§ 2 Abs. 2) sind in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Ursberg ständig an der Leine zu führen. Auf den Spielplätzen der Gemeinde Ursberg sowie des Dominikus- Ringeisen-Werkes ist das Mitführen von Kampfhunden und großen Hunden verboten.
(2) Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten.
(3) Ausgenommen von der Leinenpflicht nach Abs. 1 sind
a) Blindenführhunde
b) Diensthunde der Polizei, des Strafvollzugs, der Bundespolizei, der Zollverwaltung und der Bundeswehr, soweit sie sich im Einsatz befinden,
c) Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt sind,
d) Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehene Prüfung bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophen- oder den Rettungsdienst im Einsatz sind, sowie
e) im Bewachungsgewerbe eingesetzten Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert.
§ 2
(1) Die Eigenschaft als Kampfhund ergibt sich aus Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in Verbindung mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerten Aggresivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268), geändert durch Verordnung vom 4. September 2002 (GVBl. S 513, ber. S. 583).
(2) Große Hunde sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm, soweit sie keine Kampfhunde sind. Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde.
§ 3
Mit Geldbuße kann gemäß Art. 18 Abs. 3 LStVG bestraft werden,
§ 4
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
(2) Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2030 festgesetzt.
Ursberg, den 16. November 2010
Walburger
Erster Bürgermeister